Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten folgende Begriffe:
- Auftraggeber
ist die natürliche oder juristische Person, die die Leistungen in Anspruch nimmt. - Auftragnehmer
ist Monique Fiedler, Unternehmensberatung. Projekte. Trainings. Sie tritt unter der Marke „PERSONAL IM FOKUS“ auf.
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vertragsabschluss, Leistungsumfang und Leistungsarten
Grundlage der Zusammenarbeit ist ein schriftliches Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung, in dem Leistungsumfang, Zielsetzung und
Honorar festgelegt sind.
Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – 14 Tage gültig. Mit Annahme des Angebots kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:
- Beratungsleistungen und Projektbegleitung
- Trainings und Workshops
- Business-Coachings
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt individuell je nach Projektbedarf und wird im jeweiligen Angebot definiert.
Der Auftragnehmer begleitet den Auftraggeber im vereinbarten Prozess. Die Umsetzung von Maßnahmen sowie sämtliche operativen und unternehmerischen Entscheidungen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte beizuziehen.
Zusammenarbeit und Mitwirkung
Eine wirksame Zusammenarbeit setzt die aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Rahmenbedingungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern den Leistungszeitraum entsprechend oder werden gesondert verrechnet.
Kommt es über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen zu keiner aktiven Mitwirkung oder Rückmeldung des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren oder als abgeschlossen abzurechnen.
Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt je nach Thema und inhaltlicher Eignung online, vor Ort beim Auftraggeber oder in externen Räumlichkeiten.
Für Trainings und Workshops können externe Veranstaltungsorte erforderlich sein. Diese werden vom Auftragnehmer organisiert und auf Rechnung des Auftraggebers gebucht und abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftragnehmer ist in der konkreten Ausgestaltung von Ort, Methode und zeitlicher Struktur frei, sofern dies dem vereinbarten Leistungsziel entspricht.
Vereinbarte Termine können aus wichtigen Gründen (insbesondere Krankheit, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse) nicht eingehalten werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin zeitnah angeboten.
Leistungsverständnis und Abgrenzung
Die Leistungen erfolgen beratend, begleitend und entwicklungsorientiert.
Der Auftragnehmer unterstützt bei Analyse, Strukturierung und Entwicklung von Lösungen im Bereich Personalmanagement und Organisationsentwicklung.
Die Verantwortung für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen sowie für daraus resultierende Entscheidungen verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg ist nicht geschuldet.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf das für die jeweilige Leistung vereinbarte Honorar begrenzt.
Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers, die auf Grundlage der Leistungen des Auftragnehmers getroffen werden, ist ausgeschlossen.
Schutz des geistigen Eigentums
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Unterlagen, Konzepte und Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Die Nutzung ist ausschließlich für die im Auftrag vereinbarten Zwecke zulässig.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
Dies umfasst insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung erforderliche Hilfspersonen oder Dritte beizuziehen und hat diese entsprechend zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung sowie im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
Honorar, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
Das Honorar wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Die Rechnungslegung erfolgt in elektronischer Form.
Reise- und Fahrtkosten sowie sonstige projektbezogene Nebenkosten werden gesondert verrechnet und im Angebot entsprechend ausgewiesen.
Für die Leistungserbringung können externe Leistungen Dritter erforderlich sein. Diese werden – sofern nicht anders vereinbart – direkt vom Auftraggeber mit dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Der Auftragnehmer unterstützt bei Auswahl und Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Bei größeren Projekten kann vor Leistungsbeginn eine Akontozahlung vereinbart werden. Darüber hinaus sind Teilzahlungen, Abschlagsrechnungen sowie Abrechnungen entsprechend zuvor definierten Projektmeilensteinen möglich.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge auszusetzen.
Terminverhinderung, Stornierung und Projektabbruch
1. Einzeltermine
Einzeltermine (insbesondere Business-Coachings sowie sonstige individuell vereinbarte Einzelgespräche) können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar verrechnet.
2. Gruppentermine
Für vereinbarte Gruppentermine (insbesondere Trainings, Workshops und moderierte Formate) gelten aufgrund des erhöhten Vorbereitungsaufwands sowie der verbindlichen Termin- und Ressourcenplanung folgende Stornobedingungen:
- bis 28 Tage vor Termin
kostenfreie Stornierung oder Verschiebung möglich - 27 bis 14 Tage vor Terminn
50 % des vereinbarten Honorars - ab 13 Tage vor Termin oder bei Nichterscheinen
100 % des vereinbarten Honorars
Eine Verschiebung ist – je nach Zeitpunkt der Absage und
Verfügbarkeit – möglich. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Bereits entstandene externe Kosten werden unabhängig davon vollständig weiterverrechnet.
3. Unternehmensberatung und Projekte
Bei projektbezogenen Leistungen ist eine vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber jederzeit möglich.
In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen sowie bereits vorbereitete oder terminlich reservierte Leistungen vollständig verrechnet.
Verzögerungen im Projektablauf, die durch den Auftraggeber verursacht werden, insbesondere aufgrund fehlender Mitwirkung oder ausstehender Entscheidungen, berechtigen zur Anpassung von Zeitplan und gegebenenfalls der Vergütung. Zusätzlich entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.
Vertragsdauer und Beendigung
Der Vertrag endet mit Abschluss der vereinbarten Leistung.
Eine vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund ist für beide Seiten jederzeit möglich.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten
- Zahlungsverzug trotz Mahnung
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über eine Vertragspartei
- erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits vorbereitete oder terminlich reservierte Leistungen entsprechend dem vereinbarten Honorar verrechnet.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.